
Jugendschutz im Rhein-Kreis Neuss an Karneval
Am Donnerstag (12.2.) - an Altweiber - startet der Straßenkarneval – und da feiern auch viele Kinder und Jugendliche bei Umzügen und Partys mit.
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.02.2026 05:37
Laut dem Kreisjugendamt spielt Alkohol dabei leider oft eine Rolle. Die Behörden achten deshalb an den Karnevalstagen besonders auf den Jugendschutz.
Veranstalter, Gewerbetreibende, aber auch Eltern und Erwachsene sind in der Verantwortung: Kinder und Jugendliche sollen nicht zum Alkoholkonsum verleitet werden – das gilt besonders für private Feiern. Dabei sind die Regeln klar: Harter Alkohol ist für unter 18-Jährige tabu, Bier und Wein gibt’s ab 16 – mit Eltern ab 14. Auch Rauchen und E-Zigaretten sind für Minderjährige verboten. Das Jugendamt bietet auch viele Aktionen zur Suchtprävention an, zum Beispiel mit dem „PrEvent-Mobil“ der Caritas.
Infos zu alkoholfreien Veranstaltungen und Treffpunkten gibt es hier.