Kaarst: Regelungen für Schulen und Notbetreuung

Mit der aktualisierten Fassung der Corona-Schutzverordnung wird sich die Situation in den Kaarster Schulen und in der Kinderbetreuung ab der kommenden Woche verändern.

Symbolbild Kaarst
© NE-WS 89.4

(Pressemitteilung)

Schulen

In einem ersten Schritt werden die weiterführenden Schulen ab Donnerstag, 23. April 2020, für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen öffnen. Dies bedeutet für Kaarst: Die beiden Gymnasien können von den Abiturjahrgängen besucht werden (auf freiwilliger Basis, aber mit Abmeldepflicht), die Gesamtschule von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10, an der Realschule werden die 10. Klassen beschult. Um den Schulbetrieb zu ermöglichen, werden die Lehrer ab Montag, 20. April 2020, die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen. Die Stadt Kaarst als Schulträger garantiert die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen. „In allen Klassenräumen stehen Waschbecken und Seifen zur Verfügung, die Abstände der Tische wurden vergrößert. Wir werden alle Kontaktflächen täglich desinfizieren“, sagt Michael Wilms, Leiter des Schulverwaltungsamts. Der Schulbusverkehr ist sichergestellt. Allerdings bittet die Stadt darum, bevorzugt zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. In den Bussen sollten Atemschutzmasken verwendet werden. Die Kaarster Grundschulen bleiben hingegen aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann werden die Grundschulen schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4. Sobald der Stadt Kaarst als Schulträger weitere Informationen zu den Beschulungen vorliegen, werden wir diese mit erweiterter Pressemitteilung kommunizieren.

Notbetreuung von Kindern (Kitas/Kindertagespflege/Schulen/OGS)

Die gestern getroffene Vereinbarung erweitert ab dem 23. April auch den Personenkreis, der einen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung hat (s.u.). Die Übersicht der Berufsgruppen befindet sich auf der Homepage der Stadt Kaarst. Dort ist auch die notwendige Bescheinigung hinterlegt, der vom Arbeitgeber abgezeichnet werden muss. Der Erste Beigeordnete der Stadt Kaarst, Dr. Sebastian Semmler, appelliert weiterhin an die Eltern, vom Recht der Notbetreuung nur nach sorgfältiger Abwägung Gebrauch zu machen.

„Abstandsregeln sind in der Kinderbetreuung kaum umsetzbar, insbesondere in den Kitas und der Kindertagespflege. Deshalb steigt mit jedem zusätzlichen Kind in den Notgruppen selbstverständlich auch das Infektionsrisiko. Wir werden unsere Einrichtungen und die Erzieher bestmöglich auf die neue Situation vorbereiten.“

Vor allem die Ausweitung des Betreuungsanspruchs für folgende Berufsgruppen wird den Personenkreis erweitern:

  • Forschung und Entwicklung im Bereich der Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
  • Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Grundstoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen
  • Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
  • Herstellung von Textilien
  • private Wach- und Sicherheitsdienste
  • Rechtsberatung