
Keine Corona-Entschädigung für Neusser Gastronom
Ein Gastronom aus Neuss ist am Dienstag (9.2.) mit seiner Klage auf Entschädigung wegen der Corona-Pandemie gegen eine Versicherung gescheitert.
Veröffentlicht: Dienstag, 09.02.2021 08:39
Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Corona-Erkrankung von der Betriebsschließungsversicherung nicht erfasst sei. Entsprechend wurde die Klage auf Zahlung von 24.000 EUR abgelehnt. Vor gut vier Jahren hatte der Restaurantbetreiber aus Rosellerheide bei der „Alten Leipziger“ eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Ausdrücklich sollte die Versicherung dann greifen, wenn der Betrieb wegen Infektionskrankheiten lahmgelegt wird. Konkret erfasst waren aber nur die Krankheiten, die auch schon im Infektionsschutzgesetz aus dem Jahr 2000 dokumentiert waren. Covid 19 gehörte damals noch nicht dazu. Entsprechend muss die Versicherung auch nicht haften, entschied jetzt das Gericht. Dagegen kann der Gastronom noch Berufung einlegen.