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Klage von Bürgermeister gegen Landrat unzulässig
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Klage von Bürgermeister gegen Landrat unzulässig

Im Streit mit Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat Grevenbroichs Bürgermeister Krützen einen Dämpfer bekommen.

Veröffentlicht: Dienstag, 06.10.2020 13:20

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Laut der Stadt hatte Krützen gegen den Landrat geklagt, weil die Kommunalaufsicht die Stellenplanung der Stadt nicht abgenickt hatte. Die Klage sei aber unzulässig, sagt jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Auf der einen Seite hätte nicht Krützen allein, sondern die gesamte Stadtverwaltung klagen müssen. Da hat man sich im Stadtrat im Frühjahr aber gegen entschieden, sagt die Stadt Grevenbroich. Auf der anderen Seite hätte die Klage nicht gegen den Landrat, sondern gegen das Land NRW laufen müssen, so das Gericht weiter. Der Stellenplan gehört mit zum Haushaltsplan - ist der nicht genehmigt, darf die Stadt Grevenbroich niemanden einstellen oder befördern. Ob das so rechtens ist, oder zu sehr in die Eigenständigkeit der Stadt eingreift, soll das Gericht jetzt klären. 


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