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Kopfhörer im Straßenverkehr: Was erlaubt ist und was nicht
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Kopfhörer im Straßenverkehr: Was erlaubt ist und was nicht

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss rät dazu, nicht mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Veröffentlicht: Montag, 22.09.2025 04:03

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Auf NE-WS 89.4-Nachfrage heißt es, dass gelte immer - egal ob wir zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto unterwegs sind. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten im Straßenverkehr Kopfhörer zu tragen. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen genutzt werden. Auch beispielsweise beim Autofahren. Gesetzlich ist das laut Polizei nicht geregelt. Vorgeschrieben ist aber, dass wir dazu in der Lage sind, den Verkehr noch wahrzunehmen. Denn wer Klingeln, Fahrgeräusche oder auch Martinshörner nicht mehr wahrnimmt, der gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Wer mit Kopfhörern in einen Unfall verwickelt wird, könnte eventuell eine Teilschuld bekommen, so die Polizei. Da gab es schon entsprechende Gerichtsurteile. 

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