Anzeige
Kreis erinnert an einrichtungsbezogene Impfpflicht
Teilen: mail

Kreis erinnert an einrichtungsbezogene Impfpflicht

Der Rhein-Kreis Neuss erinnert daran, dass ab dem 16. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft tritt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.03.2022 05:00

Anzeige

Wer für eine Klinik, ein Pflegeheim und in ähnlichen Berufen arbeitet muss ab dann einen Impfnachweis beim Arbeitgeber vorzeigen. Dieser wiederum muss dem Kreis bis Ende März melden, wer nicht geimpft ist. Dafür soll dann ein Online-Formular freigeschaltet werden. Es sollte dann auch bitte nur dieses dafür genutzt werden und keine E-Mails, so die Bitte aus dem Kreis-Gesundheitsamt. Bis Mitte Juni will es dann die gemeldeten Fälle überprüfen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige