
Kreis: Positiv Getestete sollen sich sofort isolieren
Im Rhein-Kreis Neuss ist eine weitere Person aus Neuss an der Folgen einer Coronavirus-Infektion gestorben.
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.01.2022 05:00
Laut Kreisverwaltung steigt die Zahl der Todesopfer damit auf 418. Weil es eine technische Störung gab, gibt es keine aktuelle Zahl, bei wie vielen Personen das Virus aktuell in unserem Kreis nachgewiesen ist. Der Inzidenzwert ist weiter gestiegen und liegt bei 176,5. Der Rhein-Kreis Neuss hat nochmal darauf hingewiesen, dass sich positiv Geteste sofort isolieren sollen. Nach einem positiven Schnelltest sollte schnellstmöglich ein PCR-Test gemacht werden.
Fragen an Barbara Albrecht vom Kreisgesundheitsamt
Was muss ich bei einem positiven Schnelltest machen?
Barbara Albrecht: „Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest sollten schnellstmöglich einen PCR-Test machen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses begeben sie sich in Quarantäne. Ungeimpfte Personen, die bei ihnen mit im Haushalt leben, bleiben ebenfalls bis zum Vorliegen des Testergebnisses zuhause. Auch bei einem positiven Selbsttest ist ein PCR-Test erforderlich. In diesem Fall gilt die Quarantäne nur für die Person, die den positiven Selbsttest hatte.“
Wie komme ich an einen PCR-Testtermin?
Barbara Albrecht: „Nicht nur nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest muss ein PCR-Test gemacht werden; auch wer Symptome hat, sollte sich testen lassen. Unser Gesundheitsamt hat für alle Personen mit Symptomen oder mit einem positiven Schnelltest ein Online-Formular zur Anmeldung für den PCR-Test auf die Internetseite des Rhein-Kreises Neuss gestellt. Aber auch Hausärzte und private Teststellen bieten PCR-Tests an.“
Wie verhalte ich mich nach einem positiven PCR-Test?
Barbara Albrecht: „Personen mit einem positiven PCR-Test isolieren sich und werden von uns über weitere Maßnahmen informiert. In der Regel gilt für sie eine mindestens 14-tägige Quarantäne ab dem Tag des positiven Tests. Eine verkürzte Quarantäne ist nur im Einzelfall bei Geimpften oder Genesenen möglich, die durchgehend keine Symptome hatten. Wir richten uns dabei nach der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW und nach den Empfehlungen des RKI.“
Die Leiterin des Gesundheitsamtes bittet alle Bürger, sich aufgrund des zurzeit hohen Anruferaufkommens nur an die Corona-Hotline des Rhein-Kreises zu wenden, wenn Fragen auftauchen, die nicht bei den FAQ unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/corona beantwortet werden können. Eine Übersicht über die Schnelltestzentren im Kreis findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest.