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Kreis weist auf Eltern-Entschädigung hin
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Kreis weist auf Eltern-Entschädigung hin

Eltern im Rhein-Kreis Neuss, die wegen der Betreuung ihrer Kinder in der Corona-Krise im Job fehlen, haben jetzt Anspruch auf eine Entschädigung.

Veröffentlicht: Mittwoch, 13.01.2021 15:57

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Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss noch einmal hin. Seit diesem Jahr bekommen Betroffene bis zu 20 zusätzliche bezahlte Krankentage zur Kinderbetreuung. Die können ihre Arbeitgeber oder auch Selbstständige jetzt beantragen. Zuständig für die Bearbeitung ist der Landschaftsverband Rheinland.

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