
© NE-WS 89.4
© NE-WS 89.4
Kreishandwerkerschaft zum Azubi-Mindestlohn
Ein Mindestlohn für Auszubildende würde den kleinen Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss schaden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.05.2019 04:09
Anzeige
Dieser Meinung ist die Kreishandwerkerschaft Neuss. Durch Lehrgänge, Berufsschul-Unterricht oder Ferien sind Azubis oft lange abwesend im Betrieb. Ein höheres Gehalt bedeute eine große Belastung vor allem für kleinere Betriebe, so die Kreishandwerkerschaft. Die Bundesregierung möchte heute (15. Mai) einen Mindestlohn für Auszubildende auf den Weg bringen. Kommt das Gesetz durch, verdienen alle Azubis ab dem kommenden Jahr mindestens 515 Euro im Monat.
Anzeige