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© CDU/Tobias Koch
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Kreisparteigericht stoppt CDU-Versammlung in Dormagen

CDU-Mitgliederversammlung Dormagen am 29.12. untersagt: Kreisparteigericht sieht Einladung und Terminwahl als unwirksam und fordert breite Beteiligung.

Veröffentlicht: Samstag, 27.12.2025 12:02

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Wie die CDU Dormagen mitteilt, hat das Kreisparteigericht der CDU im Rhein-Kreis Neuss mit einstweiliger Anordnung vom 27. Dezember 2025 die für den 29. Dezember geplante Mitgliederversammlung des CDU-Stadtverbandes Dormagen untersagt. Nach Auffassung des Gerichts wurde nicht wirksam eingeladen, daher darf die Veranstaltung nicht stattfinden.

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Gericht fordert breite Beteiligung und kritisiert Terminwahl

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Auslöser war der Antrag mehrerer CDU-Mitglieder aus Dormagen, die sich gegen Terminierung und Ausgestaltung der Versammlung wandten. Das Gericht sieht die Anberaumung mitten in den Weihnachtsferien als „Unzeit“ und betont, dass so viele Mitglieder von der Mitwirkung ausgeschlossen werden. Besonders bei Vorstandswahlen sei breite Beteiligung zwingend notwendig. Die geplante Versammlung wäre mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar und alle Beschlüsse anfechtbar. Auch die Eignung des Versammlungsortes wurde kritisch hinterfragt. Das Gericht fordert, die Versammlung abzusagen und zu einem späteren, angemessenen Zeitpunkt nachzuholen.

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