Kreisweites Ansammlungsverbot

Um einer Verbreitung des Corona-Virus hier im Rhein-Kreis Neuss weiter entgegen zu wirken, gilt ab Samstag (21.03.) ein kreisweites Ansammlungsverbot ab fünf Personen.

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Diese Anordnung der Kommunen und des Rhein-Kreises Neuss wird streng kontrolliert. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Menschen im Rhein-Kreis Neuss werden dringend aufgefordert zu Hause zu bleiben und die sozialen Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren.

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