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Traktor auf dem Feld
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Landwirte im Rhein-Kreis Neuss müssen weniger düngen

Am Donnerstag (1.12.) tritt die neue Düngeverordnung in Kraft. Auch Landwirte aus dem Rhein-Kreis Neuss sind davon betroffen und müssen 20 Prozent Düngemittel einsparen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 01.12.2022 12:30

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Besonders der Norden vom Rhein-Kreis Neuss ist besonders durch die "roten Gebiete" betroffen. Mit dabei sind Kaarst, Meerbusch und Dormagen.

Grund für die Reduzierung sei die Nitrat-Belastung des Grundwassers, sagt die Landesregierung NRW. Durch die Ausweitung der sogenannten "roten Gebiete" soll der Düngebedarf in NRW demnach um 20 Prozent gesenkt werden. Rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Flächen sind laut Landesregierung davon betroffen - auch die Flächen des gesamten Rhein-Kreises.

Ministerin Silke Gorißen: „Die Erweiterung der Roten Gebiete trifft die Bäuerinnen und Bauern hart. Wir lassen die Landwirtinnen und Landwirte nicht alleine. Wir brauchen eine leistungsfähige und wettbewerbsstarke Landwirtschaft, gerade im bevölkerungsstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit müssen Hand in Hand gehen.“ (Quelle: Landesregierung NRW)

Die "roten Gebiete" sind aufgrund von Daten ausgeweitet worden, die Grundwasser-Messungen ergeben hatten. Allerdings sagt der Vorsitzende der Kreisbauernschaft, Wolfgang Wappenschmidt, dass diese Messungen nicht immer repräsentativ sind.

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NE-WS 89.4 | Ton zum AnhörenWolfgang Wappenschmidt zu den Messungen
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Die "roten Gebiete" im Rhein-Kreis Neuss

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Landwirte im Rhein-Kreis Neuss müssen weniger düngen
© ELWAS-WEB
Die rot eingefärbte Bereiche zeigen, wo die neue Düngeverordnung im Rhein-Kreis Neuss einzuhalten ist.
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Die Landwirte im Kreis würden versuchen, lokal und nachhaltig zu produzieren. Durch die neue Regelung könnte das schwieriger werden. Eine gezielte Unterstützung der Landwirte vom Land stünde derzeit noch nicht fest, heißt es.

Ministerin Silke Gorißen dazu: „Bei nachgewiesen umweltverträglicher Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit hohem Handlungsbedarf. Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir drängen schon lange auf Ausnahmegenehmigungen für die vorbildlichen Betriebe und deren Befreiung von einzelnen düngerechtlichen Maßnahmen. Wir sind aber darauf angewiesen, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen dazu schafft.“ (Quelle: Landesregierung NRW)

Wolfgang Wappenschmidt, der Vorsitzende der Kreisbauernschaft, rechnet dadurch mit Einbußen beim Ernteertrag und der Qualität der Ernte.

Hier kommt ihr zur offiziellen Karte.

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NE-WS 89.4 | Ton zum AnhörenWolfgang Wappenschmidt kritisiert neue Regelung
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