
Lange Haftstrafe nach Messerattacke
Nach einer gefährlichen Messerattacke auf der Neusser Furth muss der Angeklagte nun für fünf Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Veröffentlicht: Montag, 20.05.2019 12:56
Gleichzeitig ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten auf unbestimmte Zeit in einer geschlossenen Anstalt an. Auch die Urteilsverkündung endete so wie die letzten Verhandlungstage mit einem Eklat. Kurz vor Ende des Verfahrens sprang der schwer bewachte Neusser auf, beschimpfte das im Saal anwesende Opfer der Messerattacke und drohte damit, die Frau umzubringen. Wachleute führten ihn aus dem Saal ins Hausgefängnis. Laut Gericht war er im Oktober letzten Jahres auf der Neusser Furth mit einem Messer auf seine Ex-Freundin losgegangen. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen Körperverletzung und ordnete wegen seiner Gefährlichkeit auf unbestimmte Zeit die Unterbringung in der Psychiatrie an.