
Laubbeseitigung im Rhein-Kreis Neuss: Wer ist zuständig?
Nasses Laub sorgt im Rhein-Kreis Neuss für rutschige Wege. Wer für die Beseitigung zuständig ist und wie es umweltfreundlich geht, erfahrt ihr hier.
Veröffentlicht: Montag, 20.10.2025 09:36
Laut dem Hausbesitzerverband Haus und Grund sind in der Regel die Eigentümer für die Beseitigung von Laub auf Gehwegen und Zufahrten zuständig. Vermieter können diese Aufgabe jedoch auch auf ihre Mieter übertragen, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Wichtig ist, dass eine geschlossene Laubschicht, die eine Rutschgefahr darstellen könnte, zwischen 7 und 20 Uhr entfernt wird. Tägliches Fegen ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Umweltfreundliche Laubbeseitigung
Der Rhein-Kreis Neuss empfiehlt, der Natur zuliebe auf den Einsatz von Laubsaugern und Laubbläsern zu verzichten. Diese Geräte können nicht nur Lärm verursachen, sondern auch Kleinstlebewesen gefährden, die sich im Laub befinden. Stattdessen wird geraten, auf Besen und Rechen zurückzugreifen, um das Laub umweltfreundlich zu entfernen.