Lockdown wird bis Ende Januar verlängert - das sind die Beschlüsse

Im neuen Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern einigten sich die Verantwortlichen auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar. Es gibt sogar Verschärfungen.

© Land NRW / Ralph Sondermann

In der Corona-Bund-Länder-Runde am 5. Januar haben sich die Länderchefs zusammen mit Angela Merkel auf eine Verlängerung des aktuell bestehendes Lockdowns in Deutschland bis zum 31. Januar verständigt. Allerdings wird dieser Lockdown sogar noch einmal verschärft. Die wichtigsten Beschlüsse vom Gipfel gibt es hier im Überblick.

Bewegungseinschränkungen für Menschen in Hotspots

Bund und Länder haben beschlossen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius für Menschen auf 15 Kilometer rund um den Wohnort beschränkt werden soll. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Nur noch eine andere Person außerhalb des eigenen Hausstands

Private Treffen sind nur noch mit einer einzelnen Person außerhalb des eigenen Hausstandes möglich, heißt es im Papier von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder. Auch hier also noch einmal eine Verschärfung gegenüber des letzten Maßnahmen-Pakets.

Schulen und Kitas bleiben geschlossen - NRW gibt Entscheidung separat bekannt

Die Schulen und Kitas bleiben bis Ende Januar geschlossen. Bei einer "deutlichen Verbesserung des Infektionsgeschehens" könnte demzufolge in den Schulklassen eins bis sechs eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Anfang Februar ermöglicht und in einem weiteren Schritt Hybridunterricht (Wechselmodell) verlängert werden. Dies ist Teil des sogenanten "Stufenplan", den die Kultusminister - unter anderem NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer - entwickelt haben.

In Nordrhein-Westfalen bleiben wegen der hohen Infektionszahlen alle Schulen bis Ende Januar geschlossen. Abgesehen von der Notbetreuung an zwei Tagen in der Woche soll ab Montag ausschließlich Distanzunterricht stattfinden, wie Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf sagte. Das gelte auch für die Abschlussklassen. Ziel der für alle Schulformen einheitlichen Umstellung sei es, eine Doppelbelastung für Lehrer zu vermeiden. Die Kitas des Landes sollen dafür geöffnet bleiben, allerdings mit um zehn Stunden gekürzten Betreuungszeiten. Familienminister Joachim Stamp (FDP) appellierte an alle Eltern, nach Möglichkeit mit ihren Kindern zu Hause zu bleiben und die zusätzlichen Kinderkrankentage des Bundes zu nutzen.

Mehr Tage an Kinderkrankengeld

Im Gipfel konnten sich Bund und Länder außerdem darüber einigen, den Eltern mehr Tage an Kinderkrankengeld zu gewähren. Konkret: Zehn Tage mehr für jedes Elternteil, für Alleinerziehende gibt es sogar 20 Tage zusätzlich, auch wenn Kinder zuhause betreut werden.

Doppeltest-Strategie für Einreisende aus Risikogebieten

Die Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW, sieht Folgendes vor: Für Einreisende nach NRW aus allen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risikogebieten gibt es eine Testpflicht. Diese ist höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise zu erfüllen. Die Kosten für die Einreisetestung muss der Reisende selbst tragen. Ausgenommen von dieser Testpflicht werden

  1. Durchreisende,
  2. Binnenschiffer,
  3. der kleine Grenzverkehr (Niederlande, Belgien, Luxemburg) bei Aufenthalten von unter 24 Stunden,
  4. Verwandtenbesuche, Warentransporte und Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden,
  5. tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger.

Außerdem legt die Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen fest, dass diejenigen, die die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen, bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne gehen müssen.

Wichtig: In jedem Fall müssen sich Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anmelden.

Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den ‚kleinen Grenzverkehr‘, also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.

Besondere Regelung seit dem 21.12.2020: Für Reiserückkehrer aus Großbritannien und Südafrika gilt sowohl Quarantäne- als auch Testpflicht. Rückkehrer begeben sich in zehntägige Quarantäne. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Fällt der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

(Quelle: Rhein-Kreis Neuss)

Bund und Länder treffen sich am 25. Januar wieder um über neue Entscheidungen zu verhandeln. Das hat Kanzlerin Merkel bekanntgegeben.

Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)

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