
Maskenpflicht: Gefahren beim Autofahren
Seit Montag (27,04,) gilt auch in NRW die Mundschutzpflicht - wer aber mit der Maske aus dem Supermarkt direkt ins Auto steigt, muss einiges beachten.
Veröffentlicht: Montag, 27.04.2020 14:49
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Der ADAC warnt, dass das Gesicht auch weiterhin hinter dem Steuer erkennbar bleiben muss. Bei den handelsüblichen Masken sollte das aber kein Problem sein, heißt es. Schwieriger wird es etwa mit selbstgenähten Exemplaren, die können durchaus zuviel des Gesichts bedecken. Wird mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, läuft das normale Bußgeldverfahren durch. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage, heißt es vom ADAC.
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