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Mehrwegangebotspflicht im Rhein-Kreis Neuss
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Mehrwegangebotspflicht im Rhein-Kreis Neuss

Seit Anfang 2023 müssen Restaurants und Cafés Mehrwegalternativen für ihre Speisen und Getränke anbieten, wenn die "to go" mitgenommen werden können.

Veröffentlicht: Freitag, 13.01.2023 05:00

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Der Bundestag hat im Mai 2021 die Mehrwegangebotspflicht beschlossen. Seit dem 01.01.2023 ist sie jetzt deutschlandweit in Kraft - und das auch im Rhein-Kreis Neuss. Das bedeutet, dass zum Beispiel Restaurants oder Cafés, die ihr Angebot "To-Go" anbieten, jetzt auch Mehrwegverpackungen ihren Kunden anbieten müssen, damit weniger Müll durch Verpackungen produziert wird. Betroffen sind Läden mit mindestens fünf Mitarbeitern oder eine Ladengröße von mindestens 80 Quadratmetern. Das heißt aber nicht, dass jetzt nur noch Mehrweggeschirr genutzt werden darf. Wer sich für Mehrweg-Geschirr entscheidet, zahlt immer noch den gleichen Preis für das Essen oder das Getränk. Es wird lediglich Pfand auf das Geschirr draufgerechnet, das der Kunde bei Rückgabe wieder ausgezahlt bekommt. Außerdem haben Kunden jetzt die Möglichkeit, mit ihrem eigenen Geschirr ihr Essen oder Trinken abzuholen. Hier geht es zur offiziellen Mitteilung.

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DEHOGA NRW sieht Probleme

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Jedes Restaurant und jedes Café kann selbst entscheiden, was es für ein Mehrwegsystem nutzen möchte. Zum einen gibt es externe Unternehmen, die sich auf Mehrweg-Geschirr spezialisiert haben und ihren Service anbieten. Zum anderen können sich Betreiber eigenes Geschirr kaufen und selbst ein Rückgabesystem aufbauen. Genau da sieht der DEHOGA NRW allerdings Probleme. Denn beim Kauf zum Beispiel eines Kaffees in einem Mehrwegbecher muss der Becher oft auch da wieder abgegeben werden, wo er gekauft wurde. Wer also auf der Durchreise ist, hat vielleicht keine Möglichkeit, sein Geschirr wieder abzugeben.


Darum haben sich jetzt laut DEHOGA NRW schon Initiativen und Verbände an die Regierung gewendet und fordern ein einheitliches Mehrweg-System für alle Betroffenen. Außerdem sind Imbissbuden häufig nicht von dieser Pflicht betroffen, da sie nicht genügend Verkaufsfläche oder Mitarbeiter besitzen. Lieferdienste sind hingegen teilweise von dieser Pflicht befreit, die sie nur die Lieferanten und nicht die Letzterzeuger sind. Das Café und Restaurant "Lones + Leusch" in Neuss hat seit etwa vier Jahren sein eigenes Pfandsystem. Allerdings kommt rund die Hälfte des Mehrweg-Geschirrs nicht mehr zurück, sagt eine der Betreiberinnen. Auch sie macht darauf aufmerksam, dass ein gemeinsames System - zumindest in einer Stadt - sinnvoll wäre.

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Mehrwegangebotspflicht im Rhein-Kreis Neuss
© Vytal
Vytal ist einer der Mehrweg-Anbieter
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Verschiedene Mehrweg-Anbieter

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Vytal und Recup sind zwei der mit am bekanntesten Unternehmen, die sich auf Mehrweg-Geschirr spezialisiert haben. Sie bieten verschiedene Schüsseln, Behälter, Besteck oder Becher in verschiedenen Größen an. Bei Recup funktioniert es so, dass sich Restaurants oder Cafés dort anmelden können. Die zahlen dann einen festen Tarif und bekommen die geforderte Menge an Geschirr. Dieses Geschirr kann entweder im selben Laden oder einem anderen Laden, der ebenfalls mit Recup arbeitet, vom Kunden zurückgegeben werden. Allerdings nur dann, wenn der Laden den Becher oder die Schüssel auch selbst verwendet. Der Kunde bekommt bei der Rückgabe auch sein Pfand zurück.

Vytal hingegen funktioniert ohne Pfand und digital. Kunden können sich eine App herunterladen und sehen dann, welche Läden Vytal nutzen. Beim Abholen des Essens wird dann der QR-Code auf der Schüssel gescannt und die Schüssel taucht dann beim Kunden in der App auf. Innerhalb von 14 Tagen muss der Kunde die Schüssel bei einem entsprechenden Restaurant abgeben. Sollte das nicht passieren, wird eine Mahngebühr fällig.

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