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Ministerium muss Kaarster Fluglärmgegnern Auskünfte geben
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Ministerium muss Kaarster Fluglärmgegnern Auskünfte geben

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf droht dem Verkehrsministerium mit 10.000 Euro Zwangsgeld, weil es seit Jahren den Kaarster Fluglärmgegnern Auskünfte verweigert.

Veröffentlicht: Mittwoch, 04.01.2023 11:42

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Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ hat vor sechs Jahren Einblick in die Arbeit eines Kontrollgremiums beantragt, das Verstöße der Airlines gegen die Nachtflugregeln ahndet. Das hatte das Ministerium abgelehnt. Seitdem haben mehrere Gerichte aber bestätigt: Die Kaarster Initiative hat einen berechtigten Anspruch die Daten einzusehen. Passiert ist dennoch nichts. Nach dem neuesten Urteil muss das NRW-Verkehrsministerium die Daten bis Ende nächster Woche rausgeben. Das will es jetzt nach eigenen Angaben auch machen - allerdings nur Daten, die nicht vom Bund oder einer Fluggesellschaft gesperrt worden sind

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