
Mordversuch-Urteil: Verteidigung denkt über Revision nach
Nach dem Urteil im Prozess um den Mordversuch an einem Mann aus Neuss prüft die Verteidigung, ob sie in Revision geht.
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.04.2022 04:00
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Das Landgericht Mönchengladbach hatte die insgesamt vier Angeklagten zu Haftstrafen zwischen vier und gut acht Jahren verurteilt. Der Hauptangeklagte hatte ursprünglich mit bis zu 15 Jahren Gefängnis rechnen müssen. Sein Verteidiger Oliver Wintz zeigte sich mit dem Strafmaß von gut acht Jahren entsprechend zufrieden.
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Sein Mandant hatte das Opfer aus Neuss im Auftrag von dessen Ex-Freundin lebensgefährlich verletzt. Sein Urteil war deshalb verhältnismäßig milde ausgefallen, weil er ein Schmerzensgeld von 85.000 Euro zugesagt hatte.
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