
Neuauflage im Prozess gegen Neusser "Earl of Bristol"
Am Landgericht Mönchengladbach beginnt am Donnerstag (18.11.) die Neuauflage im Prozess gegen den selbsternannten „Earl of Bristol“.
Veröffentlicht: Donnerstag, 18.11.2021 07:45
Angeklagt ist ein 27-jähriger Neusser. Er soll als falscher englischer Adeliger Menschen um mindestens 27.000 Euro geprellt haben. Ursprünglich hatten die Ermittlungsbehörden dem Mann vorgeworfen, sogar einen Schaden von knapp 100.000 Euro angerichtet zu haben. So soll der falsche Earl Luxusautos gefahren sein, ohne die Leasingraten zu bezahlen. Auch soll er in Luxushotels eingecheckt und später die Rechnung geprellt haben. Im Namen seiner Freundin soll er online Smartphones und andere teure Elektroartikel geshoppt haben, ohne zu bezahlen. Das Amtsgericht Mönchengladbach hatte den selbsternannten Earl zu sechs Jahren Haft verurteilt. Weil er damit nicht einverstanden ist, startet nun der Berufungsprozess.
Prozess könnte kürzer werden als gedacht
Möglicherweise macht das Landgericht jetzt im Berufungsverfahren mit dem falschen Earl of Bristol einen deutlich kürzeren Prozess, als ursprünglich gedacht. Die Richterin bot dem Angeklagten aus Neuss an, maximal vier Jahre Haft zu verhängen, wenn er denn endlich ein Geständnis ablegen würde. Dadurch könnte die Justiz auf zahlreiche Zeugenvernehmungen verzichten. Unter anderem will das Gericht der Ex-Freundin des Hochstaplers eine erneute Aussage ersparen. Sie leidet schon jetzt unter Schlafstörungen und Panikattacken und ist in Behandlung. Am 25. November wird geklärt, ob der Angeklagte auf das Angebot eingeht.

