
Neue Katzenverordnung im Kreis tritt in Kraft
Ab Donnerstag (01.08.) gilt: Wer eine freilaufende Katze in unserem Kreis besitzt, muss sie kastrieren und kennzeichnen lassen. Entweder über einen Chip oder eine Tätowierung.
Veröffentlicht: Donnerstag, 01.08.2024 06:45
Nach Angaben des Kreises gibt es für diese Pflicht eine Übergangszeit von einem halben Jahr. Im Rhein-Kreis Neuss gibt es zu viele freilebende Katzen, die oft krank oder unterernährt sind. Durch Kastration will man diese Probleme besser in den Griff bekommen. Die Kosten für Kastration und Kennzeichnung müssen die Tierhalter selbst tragen. Gemacht werden muss es innerhalb des nächsten halben Jahres. Ansonsten drohen Strafen. Der Kreis bezieht sich dabei auf das Tierschutzgesetz. Das Problem: Bisher ist im Tierschutzgesetz noch nicht festgelegt, wie hoch die Strafe ist. Der Kreis geht davon aus, dass der Bund das Anfang 2025 regeln wird.