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Symbolbild Neuss
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Neue Zuständigkeit in Neuss für Rückgabe von NS-Raubgut

Für die strittigen Fälle bei der Rückgabe von Kulturgütern, die von den Nationalsozialisten geraubt wurden, soll in Neuss bald das Schiedsgericht zuständig sein.

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.01.2026 12:16

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Am Donnerstag (22.1.) wird im Neusser Kulturausschuss darüber gesprochen. Während der NS-Zeit hat der deutsche Staat viele Kunstwerke aus überwiegend jüdischem Besitz gestohlen. Viele landeten nach dem Zweiten Weltkrieg auch in öffentlichen Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken. Für die Nachfahren der ehemaligen Besitzer war es dabei oft schwierig, diese Werke zurückzufordern. In strittigen Fällen mussten sich Kläger seit 2003 an eine spezielle Kommission wenden, die sogenannte „Limbach-Kommission". An dieser gab es aber Kritik - auch weil sie bis November 2025 nur etwa zwei Dutzend Fälle klären konnte. Daher sollen bundesweit Schiedsgerichte diese Arbeit übernehmen - damit es schneller geht. Im März (13.3.) soll der Neusser Rat das final beschließen.

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