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Neuerung: Patientenverfügung jetzt vollständig online
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Neuerung: Patientenverfügung jetzt vollständig online

Wer seine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht registrieren lässt, kann das ab sofort detaillierter machen. Die Verbraucherzentrale Dormagen macht auf die Neuerung aufmerksam.

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Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen man im Notfall möchte oder ablehnt. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist - etwa nach einem schweren Unfall oder einer Erkrankung. Beide Dokumente lassen sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen.

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Was sich seit dem 1. Oktober geändert hat

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Bislang wurde in dem Register nur vermerkt, ob eine Vollmacht überhaupt existiert. Seit dem 1. Oktober 2026 kann dort auch der vollständige Text des Dokuments hochgeladen werden. Das hat einen konkreten Vorteil: Ärztinnen und Ärzte können den genauen Patientenwillen im Ernstfall direkt am Bildschirm abrufen.

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Wer die Eintragung vornehmen kann - und was es kostet

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Wichtig zu wissen: Privatpersonen können ihre Dokumente nicht selbst ins Register eintragen. Das muss über offizielle Stellen wie Notare oder Betreuungsbehörden laufen. Die Grundgebühr für die Registrierung liegt bei 20,50 Euro. Trotz der neuen digitalen Möglichkeit gilt: Das Originaldokument auf Papier wird für den Ernstfall weiterhin gebraucht und sollte griffbereit aufbewahrt werden.

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