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Neues Gerichtsurteil zur L137 in Meerbusch-Büderich
© Stadt Meerbusch
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Neues Gerichtsurteil zur L137 in Meerbusch-Büderich

Auf der Hauptverkehrsstraße in Meerbusch-Büderich gelten jetzt nachts wieder die Tempo 30-Zonen. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 18.08.2022 10:20

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Dabei geht es konkret um die L137. Die Stadt Meerbusch hatte auf der L137 stellenweise Tempo 30 eingeführt, weil der Straßenlärm dort nachts zu laut war - wie eine schalltechnische Untersuchung ergab. Ein ehemaliger Anwohner hatte gegen diese Umsetzung aber geklagt. Das Landesgericht Düsseldorf gab ihm im Mai diesen Jahres Recht. Jetzt hat sich aber das Oberlandesgericht nochmal mit dem Thema auseinandergesetzt und entschieden: Die Tempo 30 Zonen seien eine Ermessensentschiedung der Stadt Meerbusch und damit zulässig.

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