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Neues Kommunalwahlgesetz gekippt

Die kleinsten Parteien und Wählergruppen im Rhein-Kreis Neuss haben bei der kommenden Kommunalwahl wieder bessere Chancen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.05.2025 04:00

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Das Verfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, die einen Nachteil für sie bei der nächsten Kommunalwahl verhindert. Vor gut einem Jahr wurde im NRW-Landtag eine Veränderung der Berechnung der Sitze nach Kommunalwahlen beschlossen. Das Verfahren dazu hatte der Neusser Landtagsabgeordnete Simon Rock von den Grünen verfasst. Es hätte dafür gesorgt, dass die ganz kleinen Parteien nach der kommenden Kommunalwahl statt beispielsweise mit einem Sitz gar nicht in einem Stadtrat gesessen hätten. Das Landesverfassungsgericht sieht darin aber einen Nachteil für die kleinen und einen Vorteil für die großen Parteien. Deswegen wurde das Verfahren gekippt. Daher werden die Sitze nach den gleichen Regeln vergeben wie bisher.

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