
Neuss: Oberarzt ist für Tod eines Babys schuldig gesprochen
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Arzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 5000€ an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen
Veröffentlicht: Mittwoch, 21.02.2024 15:56
Die werdende Mutter hatte sich erst für eine Spontangeburt entschieden, hat wegen der Schmerzen dann aber um einen Kaiserschnitt gebeten. Laut Anklage hatte der Arzt den Wunsch abgelehnt und stattdessen zur Geburtszange gegriffen. Mehrfach soll er dann mit der Zange abgerutscht sein und das Kind dabei tödlich verletzt haben. Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gynäkologe die Zange ohne Einwilligung der Mutter nicht verwenden dürfen. Ihr Einsatz sei damit rechtswidrig und strafbar gewesen. Er habe zudem den Tod des Kindes zweifellos verursacht. Andere Ursachen seien nicht zu sehen. Ein Berufsverbot für den Arzt gab es nicht. Er hatte als Leihmediziner im Lukaskrankenhaus gearbeitet.