
Neuss plant Beherbergungssteuer ab 2027
Neuss könnte ab 2027 eine Beherbergungssteuer einführen. Der Finanzausschuss berät am Donnerstag (10.09.) darüber.
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Die Beherbungssteuer soll ab dem 1. Januar 2027 gelten. Als Vorbild gelten Kaarst und Düsseldorf - beide Städte haben eine solche Steuer schon. Der Entwurf sieht vor, dass künftig pauschal drei Euro pro Gast und Übernachtung fällig werden. Das gilt für gewerbliche und private Unterkünfte wie Hotels, Ferienwohnungen oder auch Campingplätze. Befreit werden sollen unter anderem Minderjährige, Schulklassen sowie Personen, die offiziell in Neuss gemeldet sind. Die Verwaltung rechnet durch die Steuer mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Die entgültige Entscheidung darüber trifft in einer Woche dann der Stadrat.