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Neuss: Wegen Messerattacke muss Obdachloser in Psychiatrie
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Neuss: Wegen Messerattacke muss Obdachloser in Psychiatrie

Nach einer Messerattacke am früheren VfR-Platz muss ein Obdachloser jetzt in eine Psychiatrie. Das hat das Düsseldorfer Landgericht in einem Sicherungsverfahren beschlossen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 28.09.2023 10:26

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Der Mann hatte auf dem Derendorfweg grundlos auf einen anderen Obdachlosen eingestochen. Er gilt aber als psychisch krank. Laut Ermittlungen hatten sich die Beteiligten Mitte Juni auf dem Gelände des früheren VfR-Stadions aufgehalten. Ohne Grund soll der Tatverdächtige seinem Opfer zunächst erklärt haben, er habe dort nichts zu suchen. Dann soll der 31jährige Syrer gleich mehrfach mit einem Küchenmesser zugestochen haben. Sein 45jähriger Kontrahent wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Das Gericht wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung kommt er aber nicht ins Gefängnis, sondern in eine Psychiatrie.

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