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Neusser Bürger-Schützenfest 2025
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Neusser Bürger-Schützenfest 2025

Vom 30.08. bis zum 02.09.2025 findet wieder das große Neusser Bürgerschützenfest statt, einen Tag früher (29.08.) startet die große Kirmes. Alles Infos dazu findet ihr hier.

Veröffentlicht: Dienstag, 12.08.2025 14:00

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Livestream & Radioübertragung

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Wie schon in den letzten Jahren, hört ihr die Königsparade am Sonntag (31.08.25) von 12 bis 14 Uhr live bei uns im Programm. Außerdem wird es wieder einen Videostream geben. Diesen findet ihr dann ebenfalls hier auf der Seite.

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Livestream zur Neusser Königsparade 2024.

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Informationen zu Parkhäusern

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Während des Neusser Bürgerschützenfestes vom Freitag, 29. August, bis zum Mittwoch, 03. September 2025, werden die von der City-Parkhaus GmbH bewirtschafteten Parkhäuser „Rheintor“ (Rheinstraße), „Niedertor“ (Adolf-Flecken-Straße) sowie „Tranktor“ (Europadamm/ Hessenstraße) durchgehend geöffnet sein. Das Parkhaus Hamtor (Spulgasse) kann in der Zeit von 5.30 Uhr bis 23.00 Uhr genutzt werden. 

Die Verkehrsregelung wird durch die Polizei so erfolgen, dass die Parkhäuser „Niedertor“ und „Tranktor“ durchgängig angefahren werden können. Bedingt durch die geänderte Verkehrsführung während der Sperrungen für die Schützenzüge kann es in den Parkhäusern „Rheintor“ und „Hamtor“ zu Einschränkungen bei den Ein- und Ausfahrten kommen

In allen vier Parkhäuser gilt zu folgenden Zeiten ein einheitlicher Schützenfesttarif von pauschal 3,00 Euro. Dieser kann in allen vier Parkhäusern im Voraus Kassenautomaten bezahlt werden:

  • Samstag, 30. August 2025, ab 7.00 Uhr
  • Sonntag, 31. August 2025, ab 7.00 Uhr
  • Montag, 1. September 2025, ab 7.00 Uhr
  • Dienstag, 2. September 2025, ab 7.00 Uhr

Für Fahrzeuge, die über Nacht stehen bleiben und am Folgetag bis spätestens 7 Uhr abgeholt werden, wird ebenfalls nur der Sondertarif in Höhe von 3 Euro berechnet. 

Auf dem Parkplatz an der Stadthalle stehen 200 Parkplätze zur Verfügung. Der Parkplatz ist durchgehend geöffnet. Besucher*innen der Kirmes und des Schützenfestes können zudem kostenlos auf dem Höffner Parkplatz parken. Weitere Informationen zu den Parkhäusern unter: www.cityparkhaus-neuss.de

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Kirmeskarte & Lageplan 2025

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Neusser Bürger-Schützenfest 2025
© Stadt Neuss
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Veränderte Verkehrsführung

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Mittwoch, 27. August

Ab 10 Uhr, wird wegen des Aufbaus der Großfahrgeschäfte die Langemarckstraße aus Richtung Stresemannallee gesperrt und der Verkehr umgeleitet.

Donnerstag, 28. August

Während des Neusser Bürger-Schützenfestes ist ab Donnerstag, 28. August, 18 Uhr, die Hammer Landstraße nicht mehr für PKW befahrbar. Der Verkehr aus Richtung Düsseldorf und von der Autobahn Köln/Krefeld wird mit großen Hinweistafeln „Hammer Landstraße gesperrt“ am Fuße der Josef-Kardinal-Frings-Brücke auf die Sperrung hingewiesen. Das bedeutet, dass der Neusser Hafen (Hafenbecken 2 – 5) nur über den Willy-Brandt-Ring beziehungsweise die Floßhafenstraße erreichbar ist. Die Hammer Landstraße im Abschnitt zwischen der Industrie- und der Danziger Straße kann in dieser Zeit nur noch von Schausteller*innen und deren Lieferant*innen befahren werden.

Die Ausfahrt aus der Hansastraße ist ab Donnerstag, 28. August, mit Beginn der Aufbauarbeiten gegen 18.30 Uhr bis Dienstagabend, 2. September, 23 Uhr, nicht mehr möglich und wird mit einer festen Absperrung verhindert.

Ab Donnerstag, 28. August, ist die Anfahrt Industriestraße außerhalb der Sperrzeiten nur über Hessentordamm bzw. Batteriestraße möglich. Die Ausfahrt aus der Industriestraße ist ab diesem Zeitpunkt nur noch nach rechts Richtung Batteriestraße möglich. Der Zulieferverkehr Industriestraße (Hafenbecken 1) muss bis Freitag, 29. August, 15 Uhr, abgewickelt sein.

Freitag, 29. August

Die Hessentorkreuzung wird ab Freitag, 29. August, um 15 Uhr komplett gesperrt. Für den Zulieferverkehr wird diese Sperrung am Samstag, 30. August, von 2 Uhr bis 11.30 Uhr, Sonntag, 31. August, von 3.30 Uhr bis 9.30 Uhr sowie Montag und Dienstag, 1. und 2. September, jeweils von 2 Uhr bis 11 Uhr, nach rechts in Richtung Batteriestraße geöffnet. Wartende LKW können sich vor der Öffnung der Sperre an der Hessentorkreuzung auf dem Europa- und Hessentordamm aus Richtung Hammfelddamm kommend nur auf dem rechten Fahrstreifen aufstellen.

Mit Ausnahme der Sperrung der Langemarckstraße werden alle genannten Sperrungen am Mittwoch, 3. September, gegen 8 Uhr aufgehoben. 

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Verkehrsregelungen

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Aufgrund der Festumzüge während des Neusser Bürger-Schützenfests gelten für die Zugstraßen von Samstag, dem 30. August bis Dienstag, dem 2. September zeitlich genau festgelegte Haltverbote.

Die auf den Verkehrszeichen angegebenen Zeiten müssen eingehalten werden. An Haltestellen und Taxiständen gilt rund um die Uhr ein Haltverbot. In der Regel wird bereits zwei Stunden vor Zugbeginn mit der Räumung der Zugstrecke begonnen. Unmittelbar vorher wird per Lautsprecherdurchsage auf den Beginn der Abschleppmaßnahmen hingewiesen.

Fahrzeugbesitzer*innen, deren Autos abgeschleppt worden sind, können diese während der Schützenfesttage täglich von 9 bis 24 Uhr kostenpflichtig abholen. Das Sicherstellungsgelände befindet sich auf der Scharnhorststraße 5. Das Abschleppunternehmen Gesell ist unter der Rufnummer 02131/2068534 erreichbar.

Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die Sicherheit der Schützen und der Zuschauer*innen sicherzustellen. Außerdem soll verhindert werden, dass die an der Umzugstrecke parkenden Fahrzeuge beschädigt werden. 

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Hinweise des Ordnungsamtes

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Das Ordnungsamt weist zum diesjährigen Schützenfest nochmals ausdrücklich auf den Jugendschutz hin. So ist die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken (zu diesen gehören insbesondere auch Mixgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie von Wein, Bier und ähnlichem an Kinder unter 16 Jahren, ebenso wie der Verzehr durch diese, verboten.

Auch der Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist untersagt, Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Abends dürfen Kinder und Jugendliche nicht alleine auf den Kirmesplatz. Unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Über 16 Jahren ist der Besuch von Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr erlaubt. Dort ist der Aushang der Jugendschutz-Bestimmungen Pflicht.

Neben den durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) gesetzlich geregelten Konsumverboten weist das Ordnungsamt ausdrücklich auf die von der Stadt Neuss erlassenen ordnungsbehördlichen Verordnung zum Verbot des Konsums von Cannabis auf Volksfesten im Stadtgebiet Neuss hin. Dieses Verbot umfasst alle Veranstaltungsflächen zum Neusser Bürger-Schützenfest, also die Umzugswege in der Innenstadt, die Neusser Kirmes und die Festwiese.

Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufstieg von Drohnen im öffentlichen Raum ohne entsprechende Genehmigung nicht gestattet ist.

Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind steuerpflichtig und durch die Gastwirte vor ihrer Durchführung beim Amt für Finanzen der Stadt Neuss anzumelden. Gewerbsmäßiger Ausschank ist genehmigungspflichtig und muss unbedingt frühzeitig beim Ordnungsamt beantragt werden.

Schaufensterbeleuchtungen und Lichtreklamen während des Fackelzuges beeinträchtigen dessen Wirkung. Es wird deshalb gebeten, diese am Samstagabend auszuschalten.

Unerwünscht sind die Errichtung von privaten Tribünen am Zugweg, das Mitbringen von Fahrrädern auf den Kirmesplatz sowie der Aufenthalt innerhalb der Absperrung auf dem Marktplatz während der Königsparade. Fotografieren innerhalb der Absperrung ist nur mit besonderem Presseausweis gestattet.

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Die Informationen auf dieser Seite stammen alle von der Stadt Neuss.

 

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