
Neusser Bürger-Schützenfest 2025
Vom 30.08. bis zum 02.09.2025 findet wieder das große Neusser Bürgerschützenfest statt, einen Tag früher (29.08.) startet die große Kirmes. Alles Infos dazu findet ihr hier.
Veröffentlicht: Montag, 18.05.2026 16:32
Livestream & Radioübertragung
Wie schon im letzten Jahr, hört ihr die Königsparade am Sonntag (31.08.25) von 12 bis 14 Uhr live bei uns im Programm. Außerdem wird es auch wieder einen Videostream geben. Diesen findet ihr dann ebenfalls hier auf der Seite.
Hier seht ihr die Liveübertragung der Königsparade vom Neusser Marktplatz aus dem Jahr 2025.
Lageplan und Anreise
Neben Spiel- und Fahrgeschäften und vielen Buden für das leibliche Wohl, gibt es auf der Kirmes und Schützenwiese noch weitere wichtige Orte für Besucher*innen. Dazu gehören neben Toiletten auch behindertengerechte Toiletten, Wickelmöglichkeiten für Kleinkinder, die Kindersammelstellen und auch die Standorte der Feuerwehr, der Polizei, des Ordnungsamtes der Stadt Neuss sowie die Sanitätsstellen. Diese und weitere Informationen wie auch Parkmöglichkeiten finden sich in einem praktischen Übersichtsplan.
Der Plan zeigt alle wichtigen Anlaufstellen, wie (barrierefreie) Toiletten, Taxenstände oder Parkmöglichkeiten. Der Lageplan liegt als Flyer kostenlos an den Infotheken im Rathaus (Markt 2) und im Sozialamt (Promenadenstraße 43) sowie in der Tourist Info (Büchel 6) und im Schützenbüro (Oberstraße 60) aus. Bei Bedarf können Interessierte den Flyer auch postalisch bis zum 27. August 2025 beantragen.
Informationen zu Parkhäusern
Während des Neusser Bürgerschützenfestes vom Freitag, 29. August, bis zum Mittwoch, 3. September 2025, werden die von der City-Parkhaus GmbH bewirtschafteten Parkhäuser „Rheintor“ (Rheinstraße), „Niedertor“ (Adolf-Flecken-Straße) sowie „Tranktor“ (Europadamm/ Hessenstraße) durchgehend geöffnet sein. Das Parkhaus Hamtor (Spulgasse) kann in der Zeit von 5.30 Uhr bis 23.00 Uhr genutzt werden.
Die Verkehrsregelung wird durch die Polizei so erfolgen, dass die Parkhäuser „Niedertor“ und „Tranktor“ durchgängig angefahren werden können. Bedingt durch die geänderte Verkehrsführung während der Sperrungen für die Schützenzüge kann es in den Parkhäusern „Rheintor“ und „Hamtor“ zu Einschränkungen bei den Ein- und Ausfahrten kommen.
In allen vier Parkhäuser gilt zu folgenden Zeiten ein einheitlicher Schützenfesttarif von pauschal 3,00 Euro. Dieser kann in allen vier Parkhäusern im Voraus Kassenautomaten bezahlt werden:
- Samstag, 30. August 2025, ab 7.00 Uhr
- Sonntag, 31. August 2025, ab 7.00 Uhr
- Montag, 1. September 2025, ab 7.00 Uhr
- Dienstag, 2. September 2025, ab 7.00 Uhr
Für Fahrzeuge, die über Nacht stehen bleiben und am Folgetag bis spätestens 7 Uhr abgeholt werden, wird ebenfalls nur der Sondertarif in Höhe von 3 Euro berechnet. Weitere Informationen zu den Parkhäusern unter: www.cityparkhaus-neuss.de
Veränderte Verkehrsführung
ab Mittwoch, 27. August 2025:
Ab Mittwoch, 27. August, 10 Uhr, wird wegen des Aufbaus der Großfahrgeschäfte die Langemarckstraße aus Richtung Stresemannallee gesperrt und der Verkehr umgeleitet.
ab Donnerstag, 28. August 2025:
Während des Neusser Bürger-Schützenfestes ist ab Donnerstag, 28. August, 18 Uhr, die Hammer Landstraße nicht mehr für PKW befahrbar. Der Verkehr aus Richtung Düsseldorf und von der Autobahn Köln/Krefeld wird mit großen Hinweistafeln „Hammer Landstraße gesperrt“ am Fuße der Josef-Kardinal-Frings-Brücke auf die Sperrung hingewiesen. Das bedeutet, dass der Neusser Hafen (Hafenbecken 2 – 5) nur über den Willy-Brandt-Ring beziehungsweise die Floßhafenstraße erreichbar ist. Die Hammer Landstraße im Abschnitt zwischen der Industrie- und der Danziger Straße kann in dieser Zeit nur noch von Schausteller*innen und deren Lieferant*innen befahren werden.
Die Ausfahrt aus der Hansastraße ist ab Donnerstag, 28. August, mit Beginn der Aufbauarbeiten gegen 18.30 Uhr bis Dienstagabend, 2. September, 23 Uhr, nicht mehr möglich und wird mit einer festen Absperrung verhindert.
Ab Donnerstag, 28. August, ist die Anfahrt Industriestraße außerhalb der Sperrzeiten nur über Hessentordamm bzw. Batteriestraße möglich. Die Ausfahrt aus der Industriestraße ist ab diesem Zeitpunkt nur noch nach rechts Richtung Batteriestraße möglich. Der Zulieferverkehr Industriestraße (Hafenbecken 1) muss bis Freitag, 29. August, 15 Uhr, abgewickelt sein.
ab Freitag, 23. August 2025:
Die Hessentorkreuzung wird ab Freitag, 29. August, um 15 Uhr komplett gesperrt. Für den Zulieferverkehr wird diese Sperrung am Samstag, 30. August, von 2 Uhr bis 11.30 Uhr, Sonntag, 31. August, von 3.30 Uhr bis 9.30 Uhr sowie Montag und Dienstag, 1. und 2. September, jeweils von 2 Uhr bis 11 Uhr, nach rechts in Richtung Batteriestraße geöffnet. Wartende LKW können sich vor der Öffnung der Sperre an der Hessentorkreuzung auf dem Europa- und Hessentordamm aus Richtung Hammfelddamm kommend nur auf dem rechten Fahrstreifen aufstellen.
Mit Ausnahme der Sperrung der Langemarckstraße werden alle genannten Sperrungen am Mittwoch, 3. September, gegen 8 Uhr aufgehoben.
Parkplätze
Auf dem Stadthallen-Parkplatz stehen rund 200 Stellplätze zur Verfügung. Nur wenige Gehminuten vom Kirmesplatz (TÜV-Gelände) entfernt bietet zudem der große Höffner-Parkplatz ausreichend Parkmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher. Von hier aus führt der neu gestaltete Derendorfweg direkt zum großen Kirmesplatz. Von der Autobahn kommend, sorgt eine entsprechende Beschilderung für eine problemlose Anreise über die Stresemannallee. Am Sonntag ist das Parken auf dem Höffner-Parkplatz gegen eine kleine Spende für die Aktion “Schützen gegen Krebs” möglich. Freitag, Samstag, Montag und Dienstag werden hier keine Gebühren erhoben.
Parkplätze stehen auf dem bzw. am "Rennbahngelände" der Öffentlichkeit wegen der Bauarbeiten in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Ausschließlich Funktionsparkplätze zum Betrieb des Zeltes und des Festplatzes mit Wiese werden durch den Neusser-Bürger-Schützenverein (NBSV) vorgehalten und die Zu- bzw. Abfahrt dorthin über den Obertorweg geregelt. Taxen ist die Zu- und Abfahrt über den Obertorweg möglich, ein Haltepunkt für die Aufnahme und das Absetzen von Fahrgästen ist am Tribünengebäude eingerichtet.
Park- und Halteverbote
Aufgrund der Festumzüge während des Neusser Bürger-Schützenfests gelten für die Zugstraßen von Samstag, dem 30. August 2025 bis Dienstag, dem 2. September 2025 zeitlich genau festgelegte Haltverbote.
Die auf den Verkehrszeichen angegebenen Zeiten müssen eingehalten werden. An Haltestellen und Taxiständen gilt rund um die Uhr ein Haltverbot. In der Regel wird bereits zwei Stunden vor Zugbeginn mit der Räumung der Zugstrecke begonnen. Unmittelbar vorher wird per Lautsprecherdurchsage auf den Beginn der Abschleppmaßnahmen hingewiesen.
Fahrzeugbesitzer*innen, deren Autos abgeschleppt worden sind, können diese während der Schützenfesttage täglich von 9 bis 24 Uhr kostenpflichtig abholen. Das Sicherstellungsgelände befindet sich auf der Scharnhorststraße 5. Das Abschleppunternehmen Gesell ist unter der Rufnummer 02131/2068534 erreichbar.
Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die Sicherheit der Schützen und der Zuschauer*innen sicherzustellen. Außerdem soll verhindert werden, dass die an der Umzugstrecke parkenden Fahrzeuge beschädigt werden.
Hinweise des Ordnungsamtes
Das Ordnungsamt weist zum diesjährigen Schützenfest nochmals ausdrücklich auf den Jugendschutz hin.
So ist die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken (zu diesen gehören insbesondere auch Mixgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie von Wein, Bier und ähnlichem an Kinder unter 16 Jahren, ebenso wie der Verzehr durch diese, verboten.
Auch der Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist untersagt, Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Abends dürfen Kinder und Jugendliche nicht alleine auf den Kirmesplatz. Unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Über 16 Jahren ist der Besuch von Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr erlaubt. Dort ist der Aushang der Jugendschutz-Bestimmungen Pflicht.
Neben den durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) gesetzlich geregelten Konsumverboten weist das Ordnungsamt ausdrücklich auf die von der Stadt Neuss erlassenen ordnungsbehördlichen Verordnung zum Verbot des Konsums von Cannabis auf Volksfesten im Stadtgebiet Neuss hin. Dieses Verbot umfasst alle Veranstaltungsflächen zum Neusser Bürger Schützenfest, also die Umzugswege in der Innenstadt, die Neusser Kirmes und die Festwiese.
Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufstieg von Drohnen im öffentlichen Raum ohne entsprechende Genehmigung nicht gestattet ist.
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind steuerpflichtig und durch die Gastwirte vor ihrer Durchführung beim Amt für Finanzen der Stadt Neuss anzumelden. Gewerbsmäßiger Ausschank ist genehmigungspflichtig und muss unbedingt frühzeitig beim Ordnungsamt beantragt werden.
Schaufensterbeleuchtungen und Lichtreklamen während des Fackelzuges beeinträchtigen dessen Wirkung. Es wird deshalb gebeten, diese am Samstagabend auszuschalten.
Unerwünscht sind die Errichtung von privaten Tribünen am Zugweg, das Mitbringen von Fahrrädern auf den Kirmesplatz sowie der Aufenthalt innerhalb der Absperrung auf dem Marktplatz während der Königsparade. Fotografieren innerhalb der Absperrung ist nur mit besonderem Presseausweis gestattet.
Neue Halteplätze für Taxen
Der Taxenverkehr in Richtung Innenstadt ist bis jeweils 30 Minuten vor Zugbeginn zu den Taxenplätzen Düsseldorfer Straße / Rheintorstraße und Augustinusstraße / Oberstraße möglich. Gegenüber der früheren Abfahrt Glockhammer auf der Batteriestraße wird ein weiterer Taxenstand eingerichtet. Ersatzweise können die Taxen Fahrgäste in Höhe der gesperrten Bereiche Hessentordamm aufnehmen, um in Fahrtrichtung Oberstraße abzufahren. Im Bereich des Zugangs zur Festwiese wird ebenfalls ein Taxenstand eingerichtet. Der Taxenstand Jülicher Straße wird in Richtung Wendersstraße verlegt, dort wird der Haltestellenbereich für den ÖPNV erweitert. Die Taxenstände Peter-Wilhelm-Kallen-Straße und Glockhammer bleiben erhalten und werden außerhalb der Umzugszeiten grundsätzlich angefahren.
Die Informationen auf dieser Seite stammen alle von der Stadt Neuss.



