
Neusser Lukaskrankenhaus hat Erfolg vor Gericht
Das Lukaskrankenhaus in Neuss ist mit seiner Beschwerden gegen die Klinikreform vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich gewesen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 18.09.2025 10:12
Somit darf das Krankenhaus erst einmal seine bisherigen Leistungen weiter anbieten und abrechnen. Konkret geht es in Neuss unter anderem um die Bereiche Leukämie - also Blutkrebs - und Thoraxchirurgie - darunter fallen Erkrankungen der Lunge oder der Luftröhre.
Beim Thema Leukämie hat das Gericht bemängelt, dass die Bedarfsanalyse Fehler aufweise. Hier seien die Fallzahlen nach oben korrigiert worden, meint das Gericht. Daher könne es möglicherweise zu einer Unterversorgung kommen.
Bei der Thoraxchirurgie fand das Gericht, dass das Lukaskrankenhaus hier eine viel bessere Qualität liefere. Dennoch sei der Zuschlag an ein anderes Krankenhaus gegangen - in einer Region mit schlechterer Versorgungsdichte. Das sei nicht zu rechtfertigen. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.