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Neusser wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht
Im Prozess um sogenanntes Cyber-Grooming und Kindesmissbrauch soll Dienstagmittag (21.4.) am Düsseldorfer Landgericht das Urteil gegen einen Neusser fallen.
Veröffentlicht: Dienstag, 21.04.2020 05:02
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Der Bauarbeiter hatte gestanden, sich via Social-Media-Apps kleinen Mädchen genähert zu haben. Dabei hatte er in über 20 Fällen seine Opfer dazu gebracht, ihm Nacktaufnahmen zu senden. Die hatte er dann in einer von Pädophilen betriebenen WhatsApp-Gruppe verbreitet. Bei der Durchsuchung seines Zimmers waren die Ermittler auf fast 900 kinderpornografische Bild- und Videodateien gestoßen.
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