Anzeige
Logo Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
© Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Teilen: mail

NGG rät zu Weihnachtsgeld-Check

Falls noch kein Weihnachtsgeld auf dem Konto gelandet ist, solle man das nochmal prüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Veröffentlicht: Freitag, 29.11.2019 11:08

Anzeige

Besonders für Minijobber und Azubis könne sich das lohnen, heißt es. Sie würden besonders oft um ihr Weihnachtsgeld gebracht werden, so die NGG. Wenn der Chef seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung. Lediglich die Höhe richte sich dann nach jeweiliger Arbeitszeit.

Anzeige
Anzeige
Anzeige