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Ordnungsamt: Jugendschutz beim Neusser Schützenfest beachten
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Ordnungsamt: Jugendschutz beim Neusser Schützenfest beachten

Am Samstag (29.8.) startet in Neuss das große Bürger-Schützenfest - Freitag (28.8.) die Kirmes. Das Neusser Ordnungsamt erinnert deshalb vorher nochmal an einige Regeln.

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Vor allem weist es eindringlich auf den Jugendschutz hin. Für Jugendliche gelten klare Altersgrenzen - Bier und Wein gibt es erst ab 16. Hochprozentige Mixgetränke, Schnaps und Tabak erst ab 18 Jahren. Der Konsum von Cannabis ist nach Angaben des Ordnungsamtes auf allen Veranstaltungsflächen verboten - also auf den Umzugswegen, der Kirmes und der Festwiese. Ebenfalls wichtig für alle Besucher: Fahrräder dürfen nicht mit auf den Kirmesplatz genommen werden und Drohnenflüge sind ohne Genehmigung verboten. Außerdem bittet das Ordnungsamt die Händler in der Innenstadt, die Schaufenster am Samstagabend (29.08.26) für den Fackelzug unbeleuchtet zu lassen.

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