
Ostern im Rhein-Kreis Neuss: Was ist erlaubt und was nicht?
Ostern steht vor der Tür - und damit auch die Frage, was bei uns im Rhein-Kreis Neuss an den Feiertagen erlaubt ist. Der Karfreitag (3.4.) ist zum Beispiel ein stiller Feiertag.
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.04.2026 08:23
Die Kreisverwaltung weist jetzt darauf hin: Von Karfreitag um 5 Uhr bis Karsamstag (4.4.) um 6 Uhr ist fast alles dicht, was mit Märkten oder Unterhaltung zu tun hat. Trödelmärkte und gewerbliche Ausstellungen fallen aus - nur Großmärkte sind am Karsamstag erlaubt. Am Karfreitag sind auch Sportwettkämpfe, Volksfeste, Wetten, Film- oder Musikaufführungen verboten. Tanzveranstaltungen dürfen schon heute Abend ab 18 Uhr nicht mehr stattfinden. Blumenläden, Bäckereien und Zeitungsgeschäfte können an Karfreitag und Ostersonntag (5.4.) für ein paar Stunden öffnen - am Ostermontag (6.4.) aber nicht. Nur Höfe dürfen dann ihre eigenen Produkten verkaufen.