Anzeige
Pflege- und Krankenhäuser: Besuche nur in Ausnahmefällen
© SYMBOLBILD | Halfpoint - stock.adobe.com
Teilen: mail

Pflege- und Krankenhäuser: Besuche nur in Ausnahmefällen

In den Pflege-Einrichtungen im Rhein-Kreis Neuss gelten jetzt noch strengere Besuchsregeln. Bis auf bestimmte Sterbebegleitung und Geburt sind Besuche jetzt nicht mehr erlaubt.

Veröffentlicht:

Anzeige

Laut der Kreis-Verwaltung sind Besuche mittlerweile komplett verboten - ausgenommen ist die unmittelbare Sterbebegleitung. In den Krankenhäusern im Kreis sind Besuche in bestimmten Fällen erlaubt. Das betreffe den Beginn und das Ende des Lebens, so ein Sprecher vom Neusser Etienne-Krankenhaus. Das bedeutet: Besuche im Kreißsaal und bei Sterbefällen sind noch erlaubt. Auch der Rheinland-Klinik-Verbund und die Häuser der Augustinus-Gruppe handhaben das so.

Anzeige
Anzeige
Anzeige