
Plädoyers im Prozess um versuchten Mord an Neusser
Im Prozess um die versuchte Ermordung eines Mannes aus Neuss hat die Verteidigung milde Urteile beantragt. Der Neusser war im Juni letzten Jahres lebensgefährlich verletzt worden.
Veröffentlicht: Montag, 04.04.2022 13:11
Der Neusser war bei einem nächtlichen Angriff in Mönchengladbach-Wickrath lebensgefährlich verletzt worden. Trotzdem soll der Haupttäter nach dem Willen der Verteidigung für maximal siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Neun Jahre hatte zuvor die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes beantragt, der Verteidiger des Schlägers sprach lediglich von Körperverletzung. Gar einen Freispruch beantragte der Anwalt der mutmaßlichen Auftraggeberin der Tat. Obwohl die Ex-Freundin des Opfers von diversen anderen Zeugen schwer belastet worden war erklärte der Anwalt, sie habe mit all dem nichts zu tun und müsse freigesprochen werden. Der Neusser hatte bei der Tat schwerste Kopfverletzungen erlitten. Sein Anwalt sagte heute, er habe die Folgen noch lange nicht verkraftet und leide an Angstzuständen und Schlafstörungen. Das Urteil soll am Mittwoch (06.04.) verkündet werden.