
Polizei bittet "110" freizuhalten
Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss weist dringend daraufhin, die Notfallrufnummer freizuhalten. Dort sollen keine Verstösse gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen gemeldet werden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 19.03.2020 15:18
(Pressemitteilung) - Derzeit melden Anrufer über die Notrufnummer 110 mögliche Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Polizei bittet dringend, die 110 für Notfälle freizuhalten, in denen schnelles Handeln der Polizei erforderlich ist. Fragen zum Verständnis der Verfügungen richten Sie bitte an Ihre Kommune. Diese sind (soweit uns aktuell bekannt) wie folgt erreichbar:
Stadt Neuss
Bürgerhotline: Tel. 02131-903203, erreichbar Montag bis Freitag, 7:00 bis 22:00 Uhr
Stadt Dormagen
Bürgerhotline: Tel. 02133 257 555, erreichbar täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr
Stadt Korschenbroich
Bürgerhotline: Tel. 02161-6130, erreichbar Montag bis Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag bis 18:00 Uhr
Stadt Grevenbroich
Bürgerhotline: Tel. 02181-608 9193, erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Stadt Jüchen
Bürgerhotline: Tel. 02165-915 3233, erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gemeinde Rommerskirchen
Bürgerhotline: Tel. 02183 800 80; erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Stadt Kaarst
Das Rathaus ist seit dem 17. März 2020 vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen können die Kaarster Bürgerinnen und Bürger unter 02131 9870 oder info@kaarst.de einen Terminwunsch hinterlegen. Die zuständigen Fachbereiche werden nach Dringlichkeit entsprechende Termine vergeben. Die telefonische Terminanmeldung ist von montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr möglich.