
Polizei weist auf Scheiben frei kratzen hin
Wer mit seinem Auto nicht in einer Garage oder unter einem Carport parkt, kennt das Problem vereister Scheiben.
Veröffentlicht: Sonntag, 08.12.2019 11:16
Die Polizei bei uns im Rhein-Kreis Neuss macht jetzt im Winter darauf aufmerksam, das ein kleines Guckloch in der Fronscheibe definiv nicht ausreicht. Es droht ein Verwarngeld. Wenn die Frontscheibe und die Seitenfenster nicht eisfrei sind und die Sicht auf die Straße nur eingechränkt ist, dann droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Was ebenfalls nicht erlaubt ist: Den Motor warmlaufen zu lassen, während man kratzt. Wer unterwegs mit vereisten Scheiben einen Unfall baut, muss nochmal 35 Euro zahlen. Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, sagt die Polizei. Auch wer mit Sommerreifen auf glatten Straßen unterwegs ist muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.