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Prozess um Dormagener Party geht erst im Frühjahr weiter
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Prozess um Dormagener Party geht erst im Frühjahr weiter

Im Prozess um die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage nach einer Dormagener Ü30-Party ist am Montag (7.11.) am Landgericht Düsseldorf noch keine Entscheidung gefallen.

Veröffentlicht: Dienstag, 08.11.2022 05:05

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Eine Besucherin der Veranstaltung fordert insgesamt 33.000 Euro, weil sie im Rahmen der Veranstaltung eine Stufe hinabgestürzt war. Die Versicherung des Veranstalters allerdings will nicht zahlen. Die Fronten in dem Fall sind verhärtet. Der Veranstalter und seine Versicherung halten den Sturz für einen Unfall. Die Klägerin behauptet, die Stufe sei nicht ordentlich gekennzeichnet gewesen. Mehrere andere Besucher der Veranstaltung erklärten gestern vor Gericht, an der Unfallstelle seien mehrere Partybesucher im Laufe des Abends gestolpert. Der Anwalt der Versicherung entgegnete, 590 andere Besucher hätten keinerlei Probleme gehabt. Die Richterin erklärte, dem Veranstalter müsse ein objektives Verschulden nachgewiesen werden. Ob das am Ende so sein wird, ist unklar. Der Prozess wird nächstes Jahr im Frühling fortgesetzt. 

  

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