
Prozess um Messerattacke in Neuss
Am Landgericht Düsseldorf hat am Dienstag (5.9.) der Prozess um eine beinahe tödliche Messerstecherei in Neuss stattgefunden.
Veröffentlicht: Dienstag, 05.09.2023 04:06
Im Prozess rund um die Messerattacke eines Obdachlosen in Neuss gibt es jetzt ein Urteil. Laut Gericht ist der Mann inzwischen in einem psychatrischen Krankenhaus. Ins Gefängnis muss er wegen einer psychischen Erkrankung nicht. Der Mann stand wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Düsseldorf. Der Obdachlose soll in der Nähe einer Unterkunft auf dem Derendorfweg auf einen anderen Obdachlosen eingestochen haben. Laut Staatsanwaltschaft litt der Mann zum Zeitpunkt der Tat möglicherweise unter einer psychischen Erkrankung. Die Staatsanwaltschaft und beteiligte psychiatrische Sachverständige hielten den Beschuldigten schon vor der Verhandlung für eine Gefahr für die Allgemeinheit. Zum Zeitpunkt der Tat soll er im Zustand einer psychiatrischen Erkrankung etliche Male auf sein Opfer eingestochen haben. Der Mann kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Neusser Klinik und musste notoperiert werden.