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Prozess um Selbstjustiz in Neusser Saunaanlage
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Prozess um Selbstjustiz in Neusser Saunaanlage

Am Landgericht Düsseldorf startet am Mittwoch (31.01.2024) der Berufungsprozess eines 29-jährigen Neussers.

Veröffentlicht: Mittwoch, 31.01.2024 09:39

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Er soll laut Gericht vor rund einem Jahr einem anderen Mann in der Saunalandschaft Wellneuss ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Schlag ins Gesicht war damals quasi Selbstjustiz. Denn der Neusser hatte wohl mitbekommen, dass eine Frau an dem Abend vor etwa einem Jahr im Wellneuss sexuell belästigt worden war. Sie sollte dann laut der Gerichtsunterlagen mit einem Bademeister den möglichen Täter finden. Dazu standen die beiden vor der Sauna - und auch der Angeklagte gesellte sich dazu. Nachdem die Frau den möglichen Täter identifiziert hatte, schlug der Angeklagte diesem ins Gesicht. Nach dem ersten Prozess im Herbst hat er nach dem Urteil Berufung beantragt.

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