
Prozess um Sturz bei Party in Dormagen
Ein Sturz bei einer Veranstaltung in Dormagen beschäftigt ab Montag (7.11.) das Landgericht Düsseldorf.
Veröffentlicht: Montag, 07.11.2022 08:01
Eine Dormagenerin verlangt vom Veranstalter und seiner Versicherung rund 30.000 Euro Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstausfall. Die Versicherung lehnt eine Zahlung allerdings ab. Die ü30-Party hatte schon 2018 in einem Sportcenter in Dormagen stattgefunden. Kurz nach Beginn der Veranstaltung war die Frau gestürzt. Sie selbst sagt, der Veranstalter sei seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Eine Stufe sei nicht erkennbar gewesen. Deshalb sei sie gestürzt und habe sich erheblich an der Schulter verletzt. Der Veranstalter und seine Versicherung sagen: Die Stufe sei sehr wohl farblich deutlich abgesetzt gewesen. Stadt und Feuerwehr hätten das Gebäude vorher sogar abgenommen. Wer Recht hat, soll nun das Landgericht entscheiden.