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Prozess um Tod eines Babys am Neusser Lukaskrankenhaus
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Prozess um Tod eines Babys am Neusser Lukaskrankenhaus

Der Tod eines Babys nach der Geburt im Neusser Lukaskrankenhaus soll ab Freitag (26.1.) am Landgericht Düsseldorf aufgeklärt werden. Angeklagt ist ein 59jähriger Mediziner.

Veröffentlicht: Freitag, 26.01.2024 14:00

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Er hatte als Leiharzt in dem Neusser Krankenhaus gearbeitet. Der erfahrene Oberarzt soll bei der Geburt eines Babys entscheidende Fehler gemacht haben. Zunächst soll er einen Kaiserschnitt abgelehnt haben. Durch den Einsatz einer so genannten Geburtszange erlitt das Kind daraufhin später ein tödliches Schädel-Hirn-Trauma. Er ist deshalb nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Die Staatsanwaltschaft will ihn mit Hilfe diverser Experten und Gutachter überführen. Unter anderem sollen ein Rechtsmediziner, ein Facharzt für Geburtshilfe und Gynäkologie sowie ein Neugeborenenmediziner befragt werden. 6 Verhandlungstage sind geplant.

Er erklärte am ersten Verhandlungstag vor Gericht, er habe bei der Geburt keine Fehler gemacht. Die Geburtszange würde er in einem solchen Fall immer wieder einsetzen, sagte der Arzt heute vor Gericht. Ein Kaiserschnitt wäre für Mutter und Baby sehr gefährlich gewesen, deswegen habe er diesen abgelehnt

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Was sagt der Arzt zu den Vorwürfen?

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Der Mann ist sich keiner Schuld bewusst, der 59jährige gab heute zuerst über seinen Verteidiger, später laut Gerichtssprecherin Vera Drees auch selbstständig eine Erklärung ab, demnach würde er alles wieder so machen, wie er es auch bei der Geburt des Jungen gemacht hat. Die Geburt war kompliziert, die Mutter hatte schlimme Schmerzen, einen Kaiserschnitt hat der Arzt abgelehnt und stattdessen eine so genannte „Geburtszange“ eingesetzt, mit dem Ergebnis, dass das Baby schwerste Kopfverletzungen erlitt und schließlich starb.

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Warum soll der Einsatz der Geburtszange ein Fehler gewesen sein?

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Die Geburtszange ist wohl bei der Geburt mehrfach abgeglitten, dadurch sollen die Verletzungen zustande gekommen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll der Arzt eigenmächtig entschieden haben, diese Zange einzusetzen, er selbst behauptet das Gegenteil, er will die Mutter darüber informiert und aufgeklärt haben, die Frau sagte heute als Zeugin, eine solche Aufklärung über den Einsatz und die damit verbundenen Gefahren habe nicht stattgefunden.

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Die Frau hatte während der Geburt unter Schmerzen nach einem Kaiserschnitt verlangt. Warum hat der Arzt das abgelehnt?

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Laut Gerichtssprecherin Vera Drees hat er dazu erklärt, dies sei nicht in Frage gekommen, weil ein Kaiserschnitt für die Mutter und das Kind gefährlich gewesen wäre, entsprechend habe er dies abgelehnt. Letztlich ist das Gericht in diesem sehr speziellen Fall auf die Hilfe von Gutachtern und Fachleuten angewiesen, die den Tod des kleinen Jungen untersucht haben, sie sollen im Prozess aussagen und darlegen, ob hier ein tödliches Verschulden des Oberarztes vorliegt oder nicht.

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