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Prozess um verdurstetes Kind muss neu aufgerollt werden
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Prozess um verdurstetes Kind muss neu aufgerollt werden

Der Prozess um ein verdurstetes Kind aus Grevenbroich-Wevelinghoven muss neu aufgerollt werden.

Veröffentlicht: Freitag, 06.08.2021 04:00

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Die Verteidigung hatte Revision eingelegt, weil sie siebeneinhalb Jahre Haft für die Mutter als zu hartes Urteil empfunden hatte. Der Bundesgerichtshof hat der Verteidigung jetzt Recht gegeben.Jetzt muss das zuständige Landgericht Mönchengladbach den Fall neu verhandeln. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Mutter bei ihrem Handeln bewusst hingenommen hat, dass ihr Kind stirbt. Sie hatte ihren zweijährigen Sohn in einen Schlafsack gepackt und danach zwei Tage lang unversorgt in einem Zimmer mit Heizlüfter alleine gelassen. Das Kind war verdurstet. Vor etwa einem Jahr war die dafür zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie selbt hatte in dem Verfahren gesagt, aus Überforderung und nervlicher Überlastung die knapp zwei Tage nicht mehr nach ihrem Sohn geschaut zu haben. Im neuen Prozess muss die Mutter ebenso erneut aussagen wie alle Zeugen.

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