
"Recht auf Reparatur" tritt heute in Kraft
Wer ein kaputtes Elektrogerät hat, profitiert ab sofort von neuen Regeln. Laut der Verbraucherzentrale in Neuss tritt heute das „Recht auf Reparatur“ in Kraft.
Veröffentlicht: Freitag, 31.07.2026 06:37
Kaputte Handys oder streikende Waschmaschinen landen oft schnell auf dem Müll. Wer auch hier im Rhein-Kreis Neuss ein defektes Elektrogerät hat, hat ab heute aber deutlich mehr Rechte. Das neue „Recht auf Reparatur“ tritt in Kraft. Die Verbraucherzentrale in Neuss rät jetzt ganz klar zur Reparatur. Wer sich innerhalb der ersten zwei Jahre gegen ein Neugerät und für die Reparatur entscheidet, wird nämlich belohnt: Die Gewährleistung verlängert sich dann automatisch um weitere zwölf Monate. Aber auch danach stehen Kunden besser da. Hersteller müssen Waschmaschinen bis zu zehn Jahre oder Smartphones sieben Jahre lang reparieren und Ersatzteile liefern - und zwar zu einem angemessenen Preis. Deshalb sollten immer Belege, Rechnungen und Reparaturprotokolle aufbewahrt werden.