
Rechtssicherheit für Rettungsdienste im Rhein-Kreis Neuss
Die Rettungsdienste im Rhein-Kreis Neuss freuen sich über mehr Rechtssicherheit bei ihrer Arbeit. Der Bundestag hat jetzt ein entsprechendes Gesetz dazu verabschiedet.
Veröffentlicht: Freitag, 29.01.2021 16:17
Es erlaubt Rettungsdienstlern mehr medizinische Maßnahmen, wenn der Notarzt noch nicht am Einsatzort ist. Bisher war es so, dass Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten bei bestimmten medizinischen Notfällen auf den Notarzt warten - oder sich in eine rechtliche Grauzone bewegen mussten. Vor allem in Situationen, in denen Patienten akut in Lebensgefahr waren. Der ärztliche Leiter vom Kreis-Rettungsdienst Marc Zellerhoff, freut sich über das neue Gesetz. Allerdings sei es schwierig den Gesetzestext auf konkrete Situationen aus dem Arbeitsalltag zu beziehen. Wichtig sei die richtige Hilfe zur richtigen Zeit - egal von wem, so Zellerhoff