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Regelungen und Änderungen am Osterwochenende
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Regelungen und Änderungen am Osterwochenende

Zu Ostern erinnert das Kreisordnungsamt daran, dass besondere Vorschriften gelten. Betroffen sind demnach öffentliche Veranstaltungen und Ladenöffnungszeiten.

Veröffentlicht: Donnerstag, 14.04.2022 10:28

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Der Karfreitag (15.04.) steht als stiller Feiertag unter besonderem Schutz: Trödelmärkte oder gewerbliche Ausstellungen sind daher nicht erlaubt, sagt der Kreis. Gleiches gilt etwa für sportliche Wettkämpfe, Veranstaltungen und Musik in Gaststätten. Tanzen ist schon ab Donnerstagabend (14.04.) 18 Uhr verboten. Geschäfte mit Blumen, Zeitungen oder Backwaren dürfen Karfreitag (15.04.) und Ostersonntag (17.04.) für fünf Stunden öffnen.


Zu beachten sind über die Osterfeiertage auch andere Fahrpläne der Rheinbahn. Wie das Unternehmen mitteilt, wird beispielsweise das Nacht-Express-Angebot erweitert. Viele Busse und Bahnen fahren nach Mitternacht wie in den Nächten von Samstag auf Sonntag. Unter anderem fährt die U75 von Düsseldorf nach Neuss im Halbstunden-Takt bis 4 Uhr früh. Und auch die Regiobahn S28 ist häufiger unterwegs.

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