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Revision im Prozess um verdursteten Leon aus Grevenbroich
© Marc Pesch
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Revision im Prozess um verdursteten Leon aus Grevenbroich

Der Fall des kleinen Leon aus Grevenbroich-Wevelinghoven wird erneut den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen.

Veröffentlicht: Montag, 28.03.2022 04:35

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Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben gegen das jüngste Urteil des Landgerichts Mönchengladbach Revision eingelegt. Die Mutter hatte Leon im April 2019 verdursten lassen und war deshalb am 21.03. zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht war in seinem Urteil letztlich weder dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft noch dem Plädoyer der Verteidigung gefolgt. Deshalb haben nun beide Revision eingelegt, um das Urteil ein zweites Mal überprüfen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft war von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt ausgegangen, das Gericht von einer Körperverletzung mit Todesfolge. Aufgrund des nun laufenden Revisionsverfahrens kann das Urteil erstmal nicht vollstreckt werden. Das heißt: Die 30 Jahre alte Mutter des Jungen bleibt auf freiem Fuß. Im Laufe des Jahres dürfte der Bundesgerichtshof über die Revision verhandeln.

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