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Revision im Prozess um versuchten Mord an Neusser
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Revision im Prozess um versuchten Mord an Neusser

Nach dem Urteil im Prozess um die versuchte Ermordung eines Neussers wollen mindestens zwei der vier Angeklagten in Revision gehen.

Veröffentlicht: Montag, 11.04.2022 07:37

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Ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach sagte, sie hätten sich schon am Tag nach der Verkündung entschieden, das Urteil anzufechten. Sie waren vom Gericht wegen eines Mordkomplotts zu sechs und sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Es handelt sich bei den beiden Angeklagten um die mutmaßliche Auftraggeberin der Tat und ihren neuen Freund. Sie waren beide gemeinsam wegen Anstiftung verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass das Pärchen einem Kampfsportler 2500 EUR gezahlt hatte, damit der dem späteren Opfer aus Neuss die Knochen brechen sollte. Ob auch die beiden anderen Angeklagten noch in Revision gehen ist offen. Der Hauptangeklagte schien mit gut acht Jahren Gefängnis durchaus einverstanden zu sein – es hätte ihn deutlich härter treffen können.

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